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Das Erbrecht regelt bereits zu Lebzeiten Verfügungen über das Eigentum nach Eintritt des eigenen Todes.
Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinne auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Häufige Anfragen meiner Mandanten beziehen sich auf folgende Problemstellungen, bei welchen ich als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg unterstützen kann:
- Wie ermittelt sich die Erbquote des Ehegatten und gemeinsamer Kinder?
- Wie wird das Erbe versteuert, welche Freibeträge sind zu berücksichtigen?
- Wie ist eine Erbgemeinschaft auseinanderzusetzen?
- Was ist eine Auflage, was ein Vermächtnis?
- Laut Testament sollen dritte Personen das gesamte Erbe bekommen, kann ich das anfechten? Was wird aus meinem gesetzlichen Pflichtteil?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Erbe ausschlagen?
- Welche gesetzlichen Fristen gelten im Erbrecht?
- Unter welchen Voraussetzungen sind lebzeitige Zuwendungen (Schenkungen) auf das Erbrecht auszurechnen / auszugleichen?
- Wie ist der Wert des gesamten Nachlasses (Grundbesitz, Gesellschaftsbeteiligungen, Firma , u.a.) zu ermitteln?
Schon an den genannten Fragestellungen wird die Komplexität und Schwierigkeit des Rechtsgebietes deutlich. Da Erbauseinandersetzungen sich häufig über lange Zeiträume erstrecken und seelisch außerordentlich belastend auswirken können, sollte rechtzeitig ein objektiver Rechtsrat in Anspruch genommen werden.
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