Benötigen sie Hilfe in persönlichen Familienfragen wie einer Scheidung oder zum Unterhalt?
Rufen sie mich gerne unverbindlich an oder schreiben sie mir eine eMail. (hier)
Als Fachanwalt für Familienrecht, Scheidungen & Unterhalt in Hamburg kann ich sie beispielsweise bei folgenden Rechtsfragen beraten:
- Ich soll Unterhalt an mein Kind zahlen, was sind meine Rechte?
- Nach nur einem Ehejahr die Scheidung, was soll ich jetzt machen?
- Wieviel Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt muss ich zahlen, insbesondere wie lange?
- Was soll ich machen, wenn ich keinen Unterhalt zahlen kann?
- Ich möchte die Kinder zu mir nehmen, wie kann ich das machen?
- Habe ich selbst Unterhaltsansprüche?
- Wie sind die während der Ehe geschaffenen Vermögenswerte und Versorgungsanwartschaften aufzuteilen?
- Welchen Sinn haben Trennungs- und Scheidungfolgevereinbarungen / Eheverträge?
- Welche Rechte und Pflichten haben Väter eines nichtehelichen Kindes?
- Ab welchen Einkommensgrenzen muss ich Unterhalt für Eltern zahlen?
Diese und andere Fragen können in persönlichen, auf den konkreten Einzelfall bezogenen Gesprächen, erörtert werden.
Rufen sie mich gerne unverbindlich an: Telefon: 040 / 58 09 44
Das Familienrecht im weiteren Sinne enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung durch Ehescheidung oder Tod eines Partners.
Dabei werden die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebens-Partnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt- und Versorgungsausgleich geregelt.
Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen im Familienrecht enthalten, wie auch über die Teilung gemeinsam angeschafften Hausrats, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, u.a..
Weiterhin enthält das Familienrecht Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.