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Die Hauptpflichten eines Mietvertrages verpflichten den Vermieter, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen, während im Gegenzug der Mieter dem Vermieter Zahlung der Miete schuldet.
Im Unterschied zum Kauf oder zur Schenkung, bei denen es um die Übereignung eines Gegenstandes geht, stellt die Miete einen Gebrauchsüberlassungsvertrag dar. Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind.
Aus diesem Rechtsgebiet sind nachfolgende Fragestellungen für mich als Rechtsanwalt für Mietrecht in Hamburg sehr häufig:
- Ich habe immer wieder Ärger mit meinen Nachbarn wegen Lärm, was kann ich dagegen machen?
- Sind die Mieterhöhungsverlange des Vermieters rechtens?
- Mir wurde der Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Was kann ich dagegen machen?
- Welche Gefahren drohen bei Nichtzahlung der Miete?
- Mein Vermieter führt trotz Anmahnung / Aufforderung keine Reparaturen durch, soll ich die Kosten selbst bezahlen? Wie erlange ich Erstattung dieser Kosten?
- Die Mietnebenkosten sind viel zu hoch, wie soll ich mich verhalten?
- Wann sind Schönheitsreparaturen geschuldet?
- Ab wann stehen mir in welcher Höhe Mietminderungsansprüche zu?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht im Gewerbemietrecht Konkurrenzschutz?
Diese und andere mietrechtliche Probleme können wir in einem persönlichen Gespräch gern erörtern, wobei zu empfehlen ist, den Mietvertrag zur Vorbereitung des Gespräches vorab zu übermitteln.
Diese und andere Fragen können wir in einem persönlichen Gespräch gern erörtern.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Hamburg erhalten sie bei mir kompetente Beratung und Unterstützung in diesem Rechtsgebiet.
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